Mirella Majchrowska
Programmbereichsleitung
Deutsch als Fremdsprache/
Integration
Porträt Mirella Majchrowska
Joana Sparenborg
Programmbereichsleitung
Deutsch für Geflüchtete,
Grundbildung
Porträt Joana Sparenborg

Deutsch als Fremdsprache 

Kursangebot/Anmeldung

Kursangebot/Anmeldung

Integrationskurse/Anmeldung

Integrationskurse/Anmeldung

Integrationskurse für Zuwanderer 

Durch das Zuwanderungsgesetz haben zuwandernde Ausländer/innen, Aussiedler/innen, Deutsche mit Migrationshintergrund und EU- Bürger/innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch oder eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses. Aber auch Ausländer/innen, die sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten, können diese Kurse nutzen.
 
Wenn Sie eine Berechtigung, eine Verpflichtung oder eine Zulassung gemäß §44a des Aufenthaltsgesetzes haben, reichen Sie diese bitte der Kreisvolkshochschule ein. Sie erhalten dann einen Termin zum nächsten Einstufungstest. 

Asylbewerber/innen aus definierten Herkunftsländern können auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Berechtigung erhalten. 

Aufbau der Integrationskurse 

Vor Kursbeginn wird eine Einstufung durchgeführt und danach wird festgelegt, ob die Teilnahme an einem Basis-Sprachkurs oder an einem Aufbau-Sprachkurs erforderlich ist. Der Aufbau-Sprachkurs schließt mit einer Prüfung A2/B1 (Deutschtest für Zuwanderer) ab. 

Die Integrationskurse mit Alphabetisierung haben eine Höchstförderungsdauer von 1200 UE. Sie schließen ebenfalls mit einer Prüfung A2/B1 (Deutschtest für Zuwanderer) ab. Integrationskurse werden in Teil- und Vollzeit (16 - 20 UE pro Woche) angeboten. 

Der Kursbeginn wird nach der Zahl der Anmeldungen festgelegt. Die jeweiligen Kosten für die Kursteilnahme werden vor Kursbeginn geklärt. 

Orientierungskurs 

Nach dem Sprachkurs Deutsch schließt sich ein Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden an, der über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland informiert und mit einer Prüfung abschließt. 

Übersicht über die Unterrichtsstunden in den Integrationskursen
Berufssprachkurse (Anmeldung)

Berufssprachkurse (Anmeldung)

Berufssprachkurse auf einen Blick 

Berufssprachkurse werden vom Bundesamt gefördert. Für die Teilnahme wird eine Berechtigung benötigt. Eine Berechtigung kann von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden. Am Ende des Kurses wird eine DTB-Telc-Prüfung abgelegt. Für die Teilnahme wird ein aktueller Sprachnachweis benötigt. Hierfür darf das Zertifikat nicht älter als 6 Monate sein, ansonsten muss ein Einstufungstest abgelegt werden. 

  • BSK Ziel B2: 400-500 UE -> ca. 7-8 Monate 

Was sind Berufssprachkurse 

Eine berufsbezogene Deutschsprachförderung (BSK) ist ein Sprachkurs, in dem Sprach- und berufsfeldübergreifende Kenntnisse vermittelt werden, um die Teilnehmenden auf den Arbeitsmarkt oder den weiterführenden Bildungsweg vorzubereiten. Derzeit werden ausschließlich B2-Berufssprachkurse vom Bundesamt gefördert, die 400-500 UE umfassen. Eine Teilnahme ist nur mit einer Berechtigung möglich. 

Wer darf/kann teilnehmen 

  • Zugewanderte aus Drittstaaten 
  • Bürger und Bürgerinnen der EU 
  • Deutsche mit Migrationshintergrund 
  • Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen.  

  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld). 
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung. 
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss. 
  • Sie befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis, besitzen jedoch noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern. 

Offene Deutschkurse

Offene Deutschkurse

In Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Gifhorn bietet der Landkreis Gifhorn kostenlose Deutschsprachkurse für geflüchtete Menschen an. 
Das Angebot richtet sich an ALLE geflüchteten Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, die im Landkreis Gifhorn leben. 
Ziel ist es, das Deutschlernen niederschwellig und unabhängig vom rechtlichen Status zu ermöglichen. 

Die Kurse können das ganze Jahr über besucht werden. Nur in den Ferien pausieren die Angebote.
 
Aufbau der Kurse: 
  • Die Kurse stehen jeder/em Teilnehmer/in offen, unabhängig davon, ob bereits ein Sprachkurs besucht wurde oder momentan besucht wird. 
  • Jeder Kurs findet dreimal in der Woche für je 90 Minuten statt. 
  • Es gibt keine Abschlussprüfung und es werden keine Zertifikate erstellt. 
  • Pro Kurs können max. 15 Personen teilnehmen. 
  • Es gibt keine feste Platzvergabe. Die Plätze im Kurs werden nach der Ankunft der Teilnehmer/innen vergeben. 
  • Das Unterrichtsmaterial für den Kurs wird gestellt. 
  • Die Fahrtkosten können individuell und in Absprache erstattet werden. 
  • Die Teilnehmer/innen müssen einen Nachweis über ihren Aufenthalt mitbringen. 
  • Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über die Lehrkraft vor Ort. 
Die Kurse finden an drei verschiedenen Orten im Landkreis statt. 

Offener Deutschkurs Wittingen 
Kreisvolkshochschule - Außenstelle Wittingen, Am Zimmerplatz 12 29378 Wittingen 
Dienstag, 16:00 - 17:30 Uhr 
Donnerstag, 09:00 - 10:30 Uhr 
Freitag, 09:00 – 10:30 Uhr 
 
Offener Deutschkurs Gifhorn I 
Kreisvolkshochschule Gifhorn, Freiherr-vom-Stein-Straße 24, 38518 Gifhorn 
Montag, 09:00 -10:30 Uhr 
Dienstag, 09:00 -10:30 Uhr 
Donnerstag, 16:00 -17:30 Uhr 

Offener Deutschkurs Gifhorn II 
Kreisvolkshochschule Gifhorn, Freiherr-vom-Stein-Straße 24, 38518 Gifhorn 
Montag, 11:00 -12:30 Uhr 
Dienstag, 11:00 -12:30 Uhr 
Donnerstag, 14:00 - 15:30 Uhr 

Offener Deutschkurs Clausmoorhof 
II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn 
Montag, Mittwoch, Freitag 
09:30 – 11:15 Uhr 

Offener Deutschkurs Ehra-Lessien I 
Montag, Mittwoch, Freitag 
09:00 - 10:30 Uhr 
 
Offener Deutschkurs Ehra-Lessien II 
Montag, Mittwoch, Freitag 
11:00 – 12:30 Uhr 

Das Niveau der Kurse richtet sich nach den Teilnehmenden. Bitte bringen Sie den Flyer zum Besuch des Kurses mit. 

[PDF] Flyer Offene Deutschkurse (ca. 621 KB)

Projektkoordination: 

Landkreis Gifhorn Stabsstelle Integration 
Sabrina Wunsch 
Tel: 05371— 82 566 

Kreisvolkshochschule Gifhorn (KVHS) 
Joana Sparenborg 
Tel: 05371— 9459 634 

Kontakt und Information 
Landkreis Gifhorn 
Schlossplatz 1 
38518 Gifhorn 
E-Mail: integration@gifhorn.de 
Tel.: 05371 - 82 246 

Firmenkurse/Kurse auf Nachfrage

Firmenkurse/Kurse auf Nachfrage

Sie wollen Mitarbeiter/innen Ihres Unternehmens beim Deutschlernen unterstützen? 

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Gern erstellen wir ein Angebot, dass inhaltlich und zeitlich den Erfordernissen Ihres Betriebes entspricht. 

Sprechstunde “Deutsch” 

Sprechstunde “Deutsch” 

Sie möchten sich zur einem Deutschkurs anmelden? Sie haben Fragen zu Fahrtkosten, Kursen oder einem anderen Anliegen? 

Kommen Sie gerne in unser Haus und lassen sich persönlich beraten. 

Unsere Sprechstunde ist an jedem Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr, ausgenommen in den Ferien. 

Gerne können Sie uns auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren. 

Joana Sparenborg 
E-Mail: j.sparenborg@kvhs-gifhorn.de 
Tel.: 05371-9459 634 

Mirella Majchrowska 
Tel.: 05371-9459636 
E-Mail: m.majchrowska@kvhs-gifhorn.de 


Einbürgerungstest

Einbürgerungstest

Anmeldung für einen Einbürgerungstest ist immer zu den Öffnungszeiten  möglich.    

Bitte bringen Sie mit:  

  • gültigen Lichtbild-Ausweis oder Passersatz mit aktueller Anschrift  
  • 25 € in bar   
 Dieses Angebot gilt nur für Einwohner/innen des Landkreises Gifhorn! 
 
Information über die Bearbeitungszeiten der Auswertung des Einbürgerungstests 

Für die Auswertung des Einbürgerungstests und das Versenden der Zertifikate ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.  
Bei weiteren Fragen zu den Auswertungszeiten wenden Sie sich bitte an das BAMF. 
 
Vorbereitungsübungen für den Einbürgerungstest finden Sie unter:

Prüfungen

Prüfungen

A2/B1-Prüfungen

A2/B1-Prüfungen

A2/B1-Prüfung (Winter) 
Info-Veranstaltung 28.10.2025 
Prüfungsvorbereitung 08.11.2025 

Prüfung 12.12.2025  

A2/B1-Prüfung (Frühjahr) 
Info-Veranstaltung 04.02.2026 
Prüfungsvorbereitung 14.02.2026 
Prüfung 13.03.2026 

A2/B1-Prüfung (Sommer) 
Info-Veranstaltung 19.05.2026 
Prüfungsvorbereitung 30.05.2026 
Prüfung 26.06.2026 

A2/B1-Prüfung (Herbst) 
Info-Veranstaltung 15.09.2026 
Prüfungsvorbereitung 26.09.2026 
Prüfung 11.12.2026 


Menschen verschiedener Hautfarbe, zwei Kreise mit den Slogan Ich lerne Deuutsch in verschiedenen Sprachen
Sprachstandsfeststellung A2  

Sie befinden sich im Verfahren des Chancenaufenthaltsgesetztes? Sie müssen Ihre mündlichen Sprachkenntnisse nachweisen? Dann melden Sie sich gerne für die Sprachstandsfeststellung an. 

Anmeldung per E-Mail oder Telefon (v.nickel@kvhs-gifhorn.de oder 05371-9459 618) 

Termine der Sprachstandsfeststellung für 2026 
  • 15.01.2026 (ausgebucht) 
  • 12.02.2026 (ausgebucht) 
  • 12.03.2026 
  • 09.04.2026 
  • 07.05.2026 
  • 18.06.2026 
  • 16.06.2026 
  • 27.08.2026 
  • 10.09.2026 
  • 08.10.2026 
  • 05.11.2026 
  • 03.12.2026  
Übungsmaterial A2/B1

telc Deutsch A2∙B1: Die Prüfung auf zwei Stufen für Deutsch - telc



Sprachstandsfeststellung A2  

Übungsmaterial

Übungsmaterial

Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse online verbessern möchten, können Sie mit dem VHS Lernportal üben. Registrieren Sie sich kostenlos als Lerner/in und  lernen auf den Niveaustufen Alpha bis B2. 

vhs-Lernportal - Willkommen im vhs-Lernportal 

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VHS-Lernportal

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FAQ

FAQ

Was ist wenn mein Zertifikat älter als 6 Monate ist?

Um an einem BSK teilnehmen zu können, benötigen wir ein aktuelles Zertifikat oder es muss ein Einstufungstest abgelegt (...)

Welche Prüfung wird am Ende des Kurses abgelegt? 

Am Ende des Kurses wird ein Deutsch-Test für den Beruf (DTB) als Prüfung abgelegt. 

Kann ich den Kurs wiederholen? 

Sie können einen Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter stellen, wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, (...)

Darf ich als Selbstzahler einen BSK besuchen? 

Eine Teilnahme als Selbstzahler ist nicht möglich. 

Muss ich für den Kurs bezahlen bzw. wie hoch ist der Eigenanteil? 

Die Teilnahme am Kurs ist grundsätzlich kostenlos. Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die    keine Leistungen (...)

Was bedeutet das Brückenelement in einen BSK Ziel B2? 

Der Wechsel vom Integrationskurs zum Berufssprachkurs ist eine große Veränderung. Das betrifft sowohl die unterschiedlichen (...)

Wie oft in der Woche habe ich Unterricht und zu welchen Zeiten? 

In der Regel findet der Unterricht 4-5x in der Woche mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten statt. Vormittags von 08:30-11:45 (...)

Wie kann ich mich zu einem BSK anmelden? Was brauche ich für die Anmeldung? 

Für die Anmeldung benötigen Sie eine gültige Berechtigung und ein aktuelles Zertifikat (nicht älter als 6 Monate) oder (...)

Ich möchte abends oder am Wochenende einen BSK besuchen

Zurzeit bieten wir keine Abendkurse oder Wochenendkurse an. 

Erhalte ich Fahrtkosten? 

Teilnehmende, die   Arbeitslosengeld (SGB III) Bürgergeld (SGB II) Sozialhilfe (SGB XII) Jugendhilfe (...)

Wer stellt mir eine Berechtigung aus? 

Eine Berechtigung kann Ihnen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Bundesamt ausstellen. 

Infos zu den Berufssprachkursen im Video