Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisvolkshochschule Gifhorn ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.kvhs-gifhorn.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Der Webauftritt der Kreisvolkshochschule Gifhorn ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Der WCAG 2.1 AAA-Standard wird weitestgehend erfüllt.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

  • Kontextbezogene Hilfe ist noch nicht auf jeder Seite verfügbar. 
  • Das vhs-Programmheft als PDF-Download ist noch kein barrierefreies Dokument. Das gesamte Kursprogramm ist online zu erreichen.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.12.2025 erstellt und zuletzt am 16.12.25 aktualisiert. Die Aussagen in dieser Erkärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.

Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit

Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kvhs-gifhorn.de können Sie uns per E-Mail melden: info@kvhs-gifhorn.de
Sie können uns auch per Post schreiben:
Kreisvolkshochschule Gifhorn
Freiherr-vom-Stein-Straße 24
38518 Gifhorn


Durchsetzungsverfahren:

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Internetredaktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

Falls die Internetredaktion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 
Landes-Behindertenbeauftragte
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover

E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Telefon: 0511-120-4008
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite der Stadt oder Gemeinde in Erfahrung bringen, in welcher Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.