Erhalte ich Fahrtkosten? 

Teilnehmende, die  

  • Arbeitslosengeld (SGB III) 
  • Bürgergeld (SGB II) 
  • Sozialhilfe (SGB XII) 
  • Jugendhilfe (SGB VIII, anstelle der Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) 
  • Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder 
  • Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III beziehen, 
können einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrkosten erhalten. Außerdem muss der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur Schulungsstätte und/oder dem Ort der Zertifikatsprüfung mindestens 3 Kilometer betragen. 

Wer stellt mir eine Berechtigung aus? 

Eine Berechtigung kann Ihnen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Bundesamt ausstellen.