Jede/r Arbeitnehmer/in in Niedersachsen hat das Recht auf Bildungsurlaub!
Nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende ab dem 1. Januar 1991 einen Anspruch auf fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, der Lohn wird weitergezahlt.
Übrigens:
Sie können an Bildungsurlaubskursen als kompakten Kursangeboten auch teilnehmen, wenn Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis sind.


