Ermäßigungen

Sie können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören: 

  • Rentner/innen 
  • Schwerbehinderte mit mind. 50 % Behinderungsgrad 
  • Inhaber/innen der Ehrenamtskarte 
  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Auszubildende, Studierende und Schüler/innen ab 16 Jahren
Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Anmeldung in Anspruch genommen werden.

Ermäßigungsfähig sind nur Entgelte über 25,00 €. Ausgenommen von einer Ermäßigung sind Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, IHK-Lehrgänge, Tagesfahrten, berufliche Fachfortbildungen und Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert sind.

Möchten Sie eine Entgeltermäßigung in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Beleg mit der Anmeldung zu oder legen Sie diesen bei der Anmeldung in der KVHS vor. Reichen Sie diese Nachweise bitte unbedingt spätestens bis eine Woche vor Kursbeginn ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen.

Geschwisterermäßigung der Kreiskunstschule:

Wenn mehrere Geschwister unter 16 Jahren gemeinsam an einem ermäßigungsfähigen Kurs (Entgelte über 25,00 €) teilnehmen, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Bitte sprechen Sie uns an oder schicken eine E-Mail an info@kvhs-gifhorn.de.
  • das erste Kind zahlt die komplette Gebühr,
  • das zweite Kind erhält 10% Ermäßigung und
  • das dritte und jedes weitere Kind erhält 20% Ermäßigung.

[PDF] Allgemeine Geschäftsbedingungen (ca. 370 KB)