Ermäßigungen
Sie können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Rentner/innen
- Schwerbehinderte mit mind. 50 % Behinderungsgrad
- Inhaber/innen der Ehrenamtskarte
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Auszubildende, Studierende und Schüler/innen ab 16 Jahren
Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Anmeldung in Anspruch genommen werden.
Ermäßigungsfähig sind nur Entgelte über 25,00 €. Ausgenommen von einer Ermäßigung sind Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, IHK-Lehrgänge, Tagesfahrten, berufliche Fachfortbildungen und Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert sind.
Ermäßigungsfähig sind nur Entgelte über 25,00 €. Ausgenommen von einer Ermäßigung sind Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, IHK-Lehrgänge, Tagesfahrten, berufliche Fachfortbildungen und Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert sind.
Geschwisterermäßigung der Kreiskunstschule:
Wenn mehrere Geschwister unter 16 Jahren gemeinsam an einem ermäßigungsfähigen Kurs (Entgelte über 25,00 €) teilnehmen, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Bitte sprechen Sie uns an oder schicken eine E-Mail an info@kvhs-gifhorn.de.
- das erste Kind zahlt die komplette Gebühr,
- das zweite Kind erhält 10% Ermäßigung und
- das dritte und jedes weitere Kind erhält 20% Ermäßigung.

