Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, melden Sie sich zunächst schriftlich bei uns an.
Etwa sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekommen Sie von uns eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber, den Sie mindestens vier Wochen vor Beginn informieren müssen.
Nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende ab dem 1. Januar 1991 einen Anspruch auf fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, der Lohn wird weitergezahlt.
Wenn der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde, erwarten wir Sie zu Seminarbeginn.
Im Falle der Ablehnung lassen Sie sich durch uns beraten!
Bildungsurlaubsveranstaltungen stehen grundsätzlich jedem, auch nicht Berufstätigen oder Personen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, zu den gleichen Entgelten offen.
In der Regel findet Bildungsurlaub als einwöchiges Seminar statt, das (ohne An- und Abreise) von Montag bis Freitag dauert. Es gibt auch Angebote für Teilzeitkräfte.
Nach Beendigung des Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Kreisvolkshochschule Gifhorn
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