Nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende ab dem 1. Januar 1991 einen Anspruch auf fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, der Lohn wird weitergezahlt.
Bildungsurlaub ist eine Maßnahme der Erwachsenenbildung und bedeutet die Freistellung von der Arbeit unter Lohnfortzahlung, um sich weiterzubilden. Unsere Bildungsurlaube sind „Kompaktkurse“, die auch für Teilnehmende, die nicht oder nicht mehr im Berufsleben stehen, geignet sind.
Alle Personen über 16 Jahren, egal ob Schüler/innen, Berufstätige, Rentner/innen, Arbeitslose etc
Beschäftigte haben nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr, wenn der Arbeitsplatz in Niedersachsen liegt.
Beschäftigte und Arbeitgebende profitieren gemeinsam davon. Die Beschäftigten können sich im gesetzlichen Rahmen weiter qualifizieren. Arbeitgebende tragen dazu bei, dass sich ihre Mitarbeitenden motivieren und qualifizieren. Das ist eine Win-Win-Situation, es kommt auch dem Unternehmen zugute.
Die Veranstaltung muss in Niedersachsen anerkannt worden sein. Anerkennungsfähig sind Bildungsmaßnahmen der beruflichen, politischen, allgemeinen Bildung und der Aus- oder Fortbildung in einem Ehrenamt oder Nebenberuf. Dabei werden an allgemeine Bildungsmaßnahmen besondere Bedingungen geknüpft. Lassen Sie sich ggf. von der KVHS beraten oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Eine Regelung über die Kosten des Bildungsurlaubs gibt es im NBildUG nicht. In der Regel tragen die Beschäftigen die Kosten. Aber eine Nachfrage beim Arbeitgebenden, ob er sich an den Kosten beteiligt ist oft erfolgreich. Eine Lohnkostenerstattung für Arbeitgebende ist in Niedersachsen nicht vorgesehen.
Die Angebote unserer Bildungsurlaube finden Sie unten auf dieser Seite.
Wittingen
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