Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter/innen in Pflegeberufen

Die Fortbildungsreihe entspricht den Anforderungen nach § 4 Abs. 3 PflAPrV, wonach für die Befähigung zum/zur Praxisanleiter/in eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen ist. Die Module berücksichtigen die Aufgaben zur Praxisanleitung in der Pflege entsprechend dem Rd. Erlass d. MK v. 30.07.2018.

Praxisnahe Inhalte

Sie erhalten in dieser Fortbildung umfangreiche Unterstützung für ihre tägliche Anleitungsarbeit und beschäftigen sich mit folgenden Inhalten:

  • Verständnis für die generalistische Ausbildung gewinnen
  • Praktische Ausbildung planen: Ausbildungskonzept und Ausbildungsplan
  • Arbeits- und Lernaufgaben für die eigene Einrichtung/ Bereich konzipieren
  • Mit aktivierenden Methoden anleiten
  • Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche führen
  • Kompetenzen bewerten
  • Austausch miteinander in Gruppen

Termine

In diesem Semester ist die Fortbildung bereits beendet. Über neue Termine informieren wir Sie zeitnah an dieser Stelle.

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Weiterbildung zur Praxisanleiterin, zum Praxisanleiter in der Pflege

Dozentinnen

Frau E. Kruse-Schraknepper & I. Rehfeldt

Abschluss

Teilnahmebescheinigung über 24 Std. berufspädagogische Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/innen gem. § 4 PflAPrV.

Veranstaltungsentgelt

Je Modul beträgt die Teilnahmegebühr 357,00 Euro.


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